Ehe im Vexin

Aus Herzogtum Vexin
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'XXV. Mann und Frau'
1 Die Schöpfung ist gefügt, dass alles in Paaren besteht.
2 So ist es auch mit Mann und Frau.
3 Denn Frau und Mann gehören zusammen.
4 Sie sollen miteinander leben und einander stützen.

Léonie 25, 1-4

Die Ehe, oder vielmehr die Familie, nimmt in der Botschaft der Heiligen einen festen Platz ein. Allein im ersten Band des Canon Sophie widmet Sainte Sophie der Familie drei Kapitel (XXV-XXVII). Nach der Lehre der Heiligen gehören Mann und Frau zusammen, so wie die gesamte Schöpfung in Paaren geordnet ist. Entsprechend ist die Ehe ein heiliger Stand, der ein wichtiges Element im Alltag der Vexiner einnimmt.

Die Eheschließung und die gesellschaftlichen Konventionen richten sich stark nach dem Stand der zukünftigen Ehegatten. Während die Eheschließung selbst ein religiöses Ritual ist, sind auch weltliche Interessen und Ansprüche an sie geknüpft. Über Mitgiften und Morgengaben wird nicht selten erbittert gefeilscht. Besonders im Adel werden solche Vereinbarungen sorgfältig ausgearbeitet, da hier eine Familienverbindung auch politische Folgen hat. Aber auch die einfachen Leute schauen sehr genau auf die Umstände, denn die Heirat definiert den zukünftigen Status der eigenen Familie.


Die Ehe im Adel

Eheschließungen zwischen Adligen haben immer eine politische Dimension. Verwandtschaft schafft ein festeres Band zwischen zwei Familien, als es Treueschwüre je könnten. Deswegen sind alle Adelshäuser an die Zustimmung ihres Lehensherrn gebunden, bevor eine Eheschließung stattfinden kann. Landritter brauchen die Zustimmung ihres Seigneurs, Hausritter die ihres Herrn und Seigneurs die des Herzogs. Der Lehensherr kann die Heirat verbieten, wenn sie einer Familie zu großen Einfluss verschafft oder dadurch Unruhe unter seinen Vasallen entstehen könnte. Sind beide Familien an unterschiedliche Herren gebunden, holt man traditionell die Erlaubnis beider Herren ein. Rechtlich reicht es aber, wenn die Familie der Braut die Zustimmung erhält.

Heiratsverhandlungen werden meist direkt zwischen den Familienoberhäuptern (männlichen und weiblichen) geführt. Die zukünftigen Ehepartner haben nur selten ein Wort mitzureden. Die Verhandlungen umfassen die Mitgift der Braut, die meist aus großen Geldsummen und wertvollen Sachgaben (Pferde, Möbel, Rüstungen, Leibeigene etc.) besteht. Dabei muss die Mitgift dem Stand der gebenden Familie angemessen sein. Eine Braut, deren Mitgift zu niedrig ausfällt, wird belächelt und sinkt im Ansehen der Gesellschaft. Der zukünftige Ehemann muss eine Morgengabe bereit stellen, die seiner Braut ein unabhängiges Einkommen ermöglicht. Das können Landgüter oder ein fixes Vermögen sein. Auf diese Morgengabe hat der Ehemann nach der Hochzeit keinen Zugriff mehr. Sie ist rechtlicher Besitz der Braut, die damit nach eigenem Ermessen verfahren kann. Die Morgengabe soll die Braut im Todesfall ihres Mannes absichern.

Der Heiratsvertrag zwischen den Familien wird dem Lehensherrn vorgelegt, der Änderungen befehlen kann, wenn er dies für angemessen hält. Die Vorlage geschieht öffentlich, die Bedingungen der Eheschließung sind also allgemein bekannt. Sobald der Vetrag besiegelt ist, gelten die zukünftigen Ehegatten als Verlobt, bis die eigentliche Hochzeit statt finden kann.

Erbrechtlich sind Ehen zwischen Adligen nur selten relevant. Da über Töchter nur vererbt wird, wenn keine lebenden Söhne in direkter Linie erbberechtigt sind, sind diese Erbfälle selten. Anders sieht es bei verwitweten Erbinnen aus. Diese sind besonders bei landlosen Rittern sehr begehrt und haben das Recht, sich ihren zukünftigen Ehemann auszusuchen. Dabei brauchen sie allerdings auch die Zustimmung ihres Lehensherrn.

Ein Beispiel zur Erblinie: Ein Chévalier hat bei seinem Tod drei Kinder: Seine Tochter Desiree (erstes Kind), den Sohn Antoine (zweites Kind) und den Sohn Bernard (Drittes Kind). Antoine ist verheiratet und hat einen Sohn, Everard, und eine Tochter, Fabienne. Die Erblinie für das Lehen sieht also wie folgt aus:

  1. Antoine
  2. Everard
  3. Fabienne, so sie zu diesem Zeitpunkt verheiratet ist
  4. Bernard
  5. Desiree, so sie zu diesem Zeitpunkt verheiratet ist
  • Gibt es zum Zeitpunkt des Erbfalls keine männlichen Nachkommen und wären weder Fabienne noch Desiree verheiratet, würde Fabienne den Status als Erbin des Lehens erhalten.


Das Wappen der Familie wird meist unverändert beibehalten. Doch haben sich in der langen Geschichte des vexiner Adels genug Sonderfälle angesammelt, dass es auch hier Abweichungen gibt. Bei Hochzeiten zwischen Ranggleichen nimmt für gewöhnlich die Frau das Wappen des Mannes an. Heiratet ein landloser Ritter eine Erbin, nimmt er ihr Wappen an oder die Wappen werden vereint, Ähnlich kann bei anderen Rangunterschieden verfahren werden. Die herzogliche Heroldsakademie berät die Familien und erstellt nach Bedarf eine veränderte Wappenform.

Ehen im Volk

Eheschließungen unter Gemeinen haben meist weniger weitreichende Folgen. Trotzdem werden Mitgift, Morgengabe und Status beinahe ebenso peinlich genau beachtet, wie im Adel. Der wichtigste Unterschied ist hier, das zwischen den zukünftigen Ehepartnern meist bereits im Vorfeld eine gewisse Zuneigung besteht und abgesprochene Ehen eher die Ausnahme sind.

Die Dimensionen des Ehevertrags sind natürlich gänzlich andere. Mitgift und Morgengabe sind meist Alltagsgegenstände und Nutzgüter (Vieh, Saatgut, etc.). Junge Mädchen arbeiten in ihrer spärlichen Freizeit oft an ihrer Mitgift, indem sie Leinen weben oder besticken. Der Ehevertrag wird nur selten schriftlich fixiert, sondern von den Familien per Handschlag vereinbart, meist unter Aufsicht von Priesterinnen und Zeugen.

Der Status spielt insofern eine Rolle, als das niemand außerhalb seines Standes heiraten würde. Leibeigene heiraten Leibeigene (wozu die Zustimmung des Herrn gebraucht wird). Freie und Stadtbewohner heiraten ebenso unter sich. Reiche Bürger und Handelsherren grenzen sich ebenso bewusst ab, wobei Hochzeiten zwischen Rittern und Bürgertöchtern gelegentlich vorkommen. Deswegen ähneln die Heiratskonventionen der Bürger eher dem Adel.


Kirchenangehörige und die Ehe

Wer der Kirche beitritt, verzichtet nicht automatisch auf eine Familie. Auch ist Enthaltsamkeit keine Voraussetzung für eine Kirchenlaufbahn. Grundsätzlich erwartet die Kirche, dass ihre Angehörigen zuerst der Heiligen verbunden sind. Das ist aber kein Hindernis, um eine weltliche Bindung einzugehen. Allerdings ist es eher selten, das Kirchenmitglieder jemanden außerhalb der Kirche heiraten. Nur wenige Menschen können ein Familienleben führen, in dem die Heilige vor den Bedürfnissen der Familie steht.

Novizen, Mönche und Nonnen dürfen nicht heiraten, solange sie ein Leben im Kloster führen wollen. Wenn sie als Sekretäre oder Beamten das Kloster verlassen, können sie heiraten, dürfen aber nicht mehr ins Kloster zurück kehren. Gardiennes der Garantes de la Foi dürfen nicht heiraten, da man von ihnen erwartet, sich für ihre Schützlinge zu opfern. Priesterinnen, Professoren, Diakoninnen und sogar Avocates dürfen verheiratet sein.

Allerdings gibt es eine Einschränkung. Wenn ein Kirchenmitglied heiratet, kann sie oder er nicht weiter in der kirchlichen Hierarchie aufsteigen. Um einen der höchsten Posten der Kirche zu erreichen, muss man sich ganz der Heiligen hingeben.


Das Hochzeitsritual

Die eigentliche Hochzeit läuft in allen Ständen nach dem gleichen Muster ab. Die Ehe wird von einer Priesterin im Zuge einer Messe geschlossen. Hochrangige Adlige lassen die Messe oft von Avocates oder sogar Archavocates schließen, ansonsten ist die Gemeindepriesterin zuständig.

Im Laufe der Messe tauschen Braut und Bräutigam Treueschwüre aus und erhalten den Segen der Heiligen. Es gibt viele unterschiedliche Segnungen und Formeln, aus denen die Priesterinnen und das Paar wählen können, weswegen die Eheschließung kein durchorganisiertes Ritual ist. Auch der Ort kann variieren: Kirchen, die Dorfwiese oder ein Thronsaal. Die Hochzeit muss nicht unbedingt in einer Kirche gefeiert werden.

Allein im Adel, der symbolischen Handlungen eine größere Bedeutung zuspricht, gibt es einen festen Teil bei der Hochzeit. Während der Hochzeit trägt die Braut einen weißen Umhang, der Bräutigam einen Umhang mit seinem Wappen. Nachdem die Schwüre ausgetauscht wurden, nimmt der Bräutigam den weißen Umhang der Braut und ersetzt ihn mit seinem Wappenumhang. Dieser Manteltausch symbolisiert den Wechsel in der Familienzugehörigkeit der Braut, denn sie ist jetzt Teil der Familie ihres Gatten. Wenn Erbinnen heiraten und der Bräutigam in Zukunft den Namen ihrer Familie fort führt, kann auch die Braut den Bräutigam in ihren Umhang kleiden.