Fille de la Sainte

Aus Herzogtum Vexin
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Titel der regierenden Herzogin. Falls der Herzog unverheiratet ist, werden alle mit dem Titel in Verbindung stehenden Rechte von der Herzogin Mutter wahrgenommen. Als Tochter der Heiligen ist die Herzogin Oberhaupt der Église du Vexin und direkte Nachfolgerin der Heiligen Sophie.

Entstehung und Geschichte

Die Tochter der Heiligen entstand im Zuge der frühen Kirchengründung. Auf dem Konzil von Lérraine im Jahr 25 AR begannen die Orden de la Sainte Reine und de la Sainte Mère sich zur frühen Kirche zu formieren. Der aufkommende Sophienkult war zwischenzeitlich zu einer Massenbewegung geworden. Die Konstituierung der Religion als feste Organisation sorgte im Adel für nicht unerhebliche Unruhe. Denn auch wenn viele Adelige, gerade landlose Ritter, dem Sophienkult sehr zugetan waren, beunruhigte der potentielle Einfluss der neuen Kirche die weltlichen Herren.

In den Monaten, die zwischen dem Konzil von Lérraine und der endgültigen Kirchengründung vergingen, griff Duc Jean-Pierre in den Prozess ein. Als einziger Sohn der Heiligen Sophie hatte sein Wort einiges Gewicht, doch eine direkte herzogliche Kontrolle der Kirche lehnten die Ordensvertreter ab. Schließlich einigten sich beide Seiten darauf, die Herzogin als Oberhaupt der Kirche zu akzeptieren.

Duchesse Catherine, Jean-Pierres zweite Frau aus dem Haus Lême, wurde zur ersten Tochter der Heiligen (Fille de la Sainte). In den folgenden Jahren bürgerten sich diverse Verhaltensregeln für die Herzogin ein. Direkter Einfluss wurde selten ausgeübt und im Gegenzug achtete die Kirche auf eine herzogsfreundliche Politik. In seltenen Fällen wurden die Töchter der Heiligen vom Conseil d'Église hinzugezogen, um Schiedssprüche zu fällen.

Diese Praxis machte aus der Herzogin eine Symbolfigur. Trotz eines nominellen direkten Einflusses des Herrscherhauses konnte die Kirche autonom agieren, war aber über die Herzogin zur Treue gegenüber der Krone verpflichtet. Dieses Modell einte Kirche und Adel auch über moralisch-religiöse Werte hinaus, indem auch eine rechtliche Verbindung eingeführt wurde.

Es gab nur zwei Brüche in der Tradition. Als 55 AR Duc Louis le Beau verstarb und sein Sohn Bertrand Richard noch im Kindesalter war, nahm Herzogin Jehanne die Regierung in die Hand. Damit wurde für die Zeit von 55 bis 57 AR die Krone mit der Autorität der Tochter der Heiligen vereint. Diese Autorität forderte die Herzogin ein, was ihr die Unterstützung der Kirche nahm. Sie wurde 57 AR entmachtet und Bertrand Richard folgte ihr als Kind auf den Thron. Die Unruhen um Jehanne, die man "Sans Terre" (Ohne Land) betitelte, führten einerseits zur Einführung der Grande Charte des Libertés und der Festschreibung diverser kirchlicher Privilegien. Andererseits wurde durch die Verurteilung und Festsetzung Jehannes, die 58 AR mit Zustimmung der Kirche im Parlement beschlossen wurde, die Kirche zu einer herrschaftstragenden Institution, die sich der Thronfolge und der Linie Sainte Sophies verpflichtet sah.

Der zweite Bruch war die kurze Herrschaft Alexandre Sophie de Cotentins, der durch die Verbindung zu Anne Xante auf den Thron gelangte. Anne Xante war die älteste Tochter Duc Jehans, der keinen männlichen Erben hatte. Nach Jehans Tod riss der Seigneur die Macht an sich, um seine Linie auf dem Thron zu etablieren. Anne Xante floh vor ihrem Mann in die Kathedrale von Epte, wo sie unter dem Schutz der Kirche den folgenden Bürgerkrieg unbeschadet überstand. Der Einfluss der Kirche und die finanzielle Unterstützung der Anhängerschaft Anne Xantes entschied schließlich den Konflikt zugunsten der Tochter der Heiligen. Der Krieg endete mit dem Pouvoir des Pairs, in dem die Kirche vertreten war und schließlich die Thronfolge für Olivier durchsetzte, den Sohn Anne Xantes.

Rechte und Privilegien

Die Herzogin ist Oberhaupt der Église du Vexin und hat dadurch einen Sitz im Conseil d'Église. Dort hat sie nicht nur eine Stimme, sondern auch ein Vetorecht. Theoretisch brauchen alle Änderungen im Kirchenrecht, in den Ordensregeln oder Besetzungen von hohen Positionen ihre Zustimmung.

In der Praxis nutzten die Herzoginnen dieses Recht nur selten. Zu großen Konzilen lädt die Kirche die Herzogin ein, die auf dem Konzil selbst allen Entscheidungen zustimmt. Bestimmte Beschlüsse und Urkunden müssen von der Herzogin gesiegelt werden, zum Beispiel Schenkungen und große Bauprojekte. Auch die Superieures, Avocates und Archavocates können nur mit Zustimmung der Herzogin eingesetzt werden. Avocates und Archavocates müssen bei einem Antrittsbesuch in Epte den Segen der Herzogin einholen, von der sie dann Mitra und Hirtenstab erhalten.

Auf der weltlichen Ebene macht der Titel die Herzogin zu einem Pair des Herzogtums. Als solche hat sie Sitz und Stimmrecht im Parlement. Dort tritt sie nicht als Herzogin, sondern als Tochter der Heiligen und Oberhaupt der kirchlichen Pairs auf. Ursprünglich wurde die Herzogin deswegen nicht neben dem Herzog auf der Thronempore platziert, sondern hatte ihren Platz zwischen den anderen Pairs. Diese Praxis wurde 106 AR von Duc Jehan aufgehoben, seitdem ist der Platz der Herzogin zur rechten des Herzogs auf der Empore.

Sophies Nachfolgerin

Natürlich ist die direkte Nachfolge in der Tradition Sophies eine kirchenrechtliche und genealogische Fiktion. Die Nachfolge der Heiligen kann in der Blutlinie nur von den Herzögen beansprucht werden. Deswegen hat sich eine theologische Debatte um die Tochter der Heiligen entwickelt, die von Kirchengelehrten immer noch geführt wird.

Der aktuelle Status im Kirchenrecht und der Theologie wird allerdings von einem Großteil der Kirche akzeptiert. Auch die theologischen Debatten dienen mehr der Verfeinerung des Konzepts, als der Infragestellung der Fille de la Sainte. Es hat seit der Kirchengründung 25 AR keine ernsthaften Bestrebungen gegeben, die Herzogin als Kirchenoberhaupt abzulösen (was vor allem der zurückhaltenden Machtausübung der Herzoginnen geschuldet ist). Vereinzelte Stimmen im Ordre de Nos Esperance rufen zwar nach einer Loslösung der Kirche von der Herzogskrone, doch das Conseil hat diese Stimmen bisher wohlweislich ignoriert.

Der theologische Standpunkt der Kirche besagt, daß keine direkte Verwandtschaft mit der Heiligen notwendig ist, um ihre Nachfolge anzutreten. Wichtig ist der Platz, den sie einnimmt, und die tugendhafte Lebensweise. Solange also eine Herzogin auf dem Thron sitzt, die sophiengefällig lebt und so ihren Gatten unterstützt (oder im Zaum hält), ist die Nachfolge Sophiens ohne Zweifel.