Garantes de la foi

Aus Herzogtum Vexin
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Garantes de la Foi - Die Bewahrerinnen des Glaubens

Im Jahre 29 AR war die formelle Kirchengründung abgeschlossen und der Glaube hatte in der Bevölkerung so weit Fuß gefaßt, daß größere Pilgerzüge zu den Wunderstätten zum Alltag gehörten. Leider waren unter den Pilgern nicht nur rechtschaffene, sondern durchaus auch habgierige Menschen. Diebstahl und Raub in den Pilgerraststätten waren an der Tagesordnung. Ebenso kam es häufig zu übergriffen durch Wegelagerer, vor allem auf den Straßen durch den Fôret.

Da die Adligen die Sicherheit der Waldwege einerseits nicht völlig garantieren konnten, andererseits aber auch nicht jede Pilgergruppe eskortieren konnten, sprachen die Superieures der Kirche bei der Herzogin Catherine vor und warben um die Aufstellung einer bewaffneten Schutztruppe für die Pilgerstraßen. Herzog Jean-Pierre stimmte dem Vorhaben zu und gewährte der Kirche die Errichtung von kleineren Garnisonen entlang der gefährlicheren Pilgerwege.

Die Garantes de la Foi waren geboren und wurden im Laufe der nächsten zwei Jahre aufgestellt. Die erste Garnison wurde 31 AR bei Pauilliac eröffnet. Die Rekrutinnen der Garnison begleiteten die Pilger auf dem Weg nach Courelle und überwachten die Gasthäuser an der Straße.

Von Beginn an wurden nur Frauen zu den Garantes zugelassen. Sie wurden mit einfachen Waffen ausgerüstet, meist Spieße und Knüppel. Für ernsthafte Auseinandersetzungen wurden sie durch Gambeson, Helm und Buckler geschützt. Ihr Erkennungszeichen war die rote Gugel mit der weißen Sophienblüte und der rote Umhang mit goldener Verbrämung.

Die Garantes wurden wie die Orden der Kirche organisiert. Die jungen Frauen legten Gelübde ab und verpflichteten sich, Codex und Regeln der Garantes zu befolgen. Einzig als eigenständiger Orden wurden sie nie anerkannt, wenn sie de facto auch den fünften Orden der Kirche bilden. Das Conseil behielt sich zunächst die Verfügung über die Garantes vor. Als neue Garnisonen errichtet wurden und die Zahl der Garantes wuchs, weitete man das Weisungsrecht auch auf die Avocates aus.

Heute sind die Garantes de la Foi eine Truppe mit ungefähr 200 bewaffneten und diversen Angehörigen, die allein für die Versorgung der Soldatinnen arbeiten. Die Hauptaufgabe ist immer noch der Schutz der Pilger und die Überwachung der Pilgerstraßen. Allerdings sind sie mittlerweile auch als Leibwache wichtiger Würdenträger und Wächter wichtiger Kirchengüter anzutreffen.


Organisation und Ränge

Jede neue Rekrutin tritt zunächst als Novizin in den Orden ein. Eine rigorose körperliche und geistige Ausbildung bereitet die Neuzugänge auf ihr Gelübde vor. Diejenigen, die den Anforderungen nicht genügen, steht es frei in einen anderen Orden zu wechseln, oder die Kirche zu verlassen. Viele, die der Kirche den Rücken kehren, suchen ihr Glück in freien Compagnien oder als Waffenmagd in einer Adelswache.

Besteht die Rekrutin die Ausbildung, legt sie ihr Gelübde vor dem Altar der Heiligen ab und trägt ab diesem Zeitpunkt den Rang einer Gardienne (Hüterin). Dieser Rang macht sie zu einer Schwester im Orden, die ab dem ersten Tag die gleichen Rechte und Pflichten hat, wie alle anderen ihrer Schwestern auch. Die Gardienne wird einer Garnison oder einer Aufgabe zugeteilt und hat diese zu verrichten, bis sie an einen anderen Ort abberufen wird.

Das Kommando über einen Trupp Garantes hat die Premiere Gardienne. Dies entspricht in etwa dem Waibel des Trupps. Die Garnison selbst wird von der Protectrice verwaltet, die keine militärischen Aufgaben wahrnimmt. Sie kümmert sich um Verpflegung und Bewaffnung der Garnison und überwacht Handwerker und anderes Personal.

Normalerweise sind die Garnisonen autark und gehen ihren Aufgaben ohne Einmischung von Außen nach. Hier und da mag es manchmal Streitigkeiten mit den lokalen Rittern geben, diese werden schnell beigelegt. Eine Gardienne sucht keinen Streit, wo es andere Wege gibt. Von Zeit zu Zeit kommen Order von den Avocates der Avocatie, seltener von den Superieures. Es kommt auch vor, daß Gardiennes mit Priesterinnen auf Reisen geschickt werden. Dies sind aber selten größere Gruppen, es sei denn es geht um eine hochstehende Persönlichkeit. In Einzelfällen erhalten ehrbare Streiterinnen der Gardiennes von ihren Vorgesetzten auch Missionen außerhalb des Herzogtumes. Dies kann alles von der Überbringung wichtiger Botschaften bis zur Begleitung eines Mönches oder einer Priesterin sein.


Regeln und Codex

Der Codex beläuft sich auf zehn Grundsätze, jeweils fünf für jeden Aspekt der Heiligen. Der Codex bestimmt das Handeln der Gardiennes in jeder Lebenslage. Darüber hinaus wird das tägliche Leben durch eine klosterartige Regel bestimmt, die den Tagesablauf in den Garnisonen bestimmt.

Die fünf Regeln der Sainte Reine:

  1. Gehorche deinen Oberen ohne Frage und Zögern.
  2. Ehre die Heilige, den Codex und das Gesetz.
  3. Maße dir kein Urteil an und handele stets rechtens.
  4. Suche keinen Kampf, wo dieser nicht nötig ist. Das Wort sei stets deine erste Waffe.
  5. Beginnst du einen Kampf, beende ihn Rasch und ohne Zögern.


Die fünf Regeln der Sainte Mère:

  1. Begegne jedem offen und im Geiste der Heiligen.
  2. Schütze all jene, die es nicht selbst vermögen oder die dich im Namen der Heiligen darum bitten.
  3. Laß dich von Milde und Barmherzigkeit leiten, in allem, was du tust.
  4. Es gibt eine Zeit zu Beten, eine zu Warten, eine zu Handeln. Wisse stets, was du tust.
  5. Wenn es nötig ist, lege dein Leben nieder für deine Anbefohlenen.


Ausrüstung und Erkennungszeichen

Die tägliche Kleidung der Gardiennes besteht aus gewöhnlicher vexiner Alltagskleidung, meist Hose und Cotehardie, in Weiß und Rot. Zu offiziellen Anlässen kann auch eine weiße Kutte getragen werden. Wichtigstes Erkennungsmerkmal sind allerdings die rote Gugel mit der weißen Sophienblüte auf dem Kragen und bei schlechtem Wetter der rote Umhang mit den goldenen Verzierungen (meist Blüten, aber auch Sprüche aus dem Canon Sophie). Entsprechend ist das tragen einer roten Gugel mit weißer Blüte in den Kleiderordnungen des Herzogtums streng untersagt. Als Kopfbedeckung tragen die Gardiennes die Ordenskopfbedeckung (eine enge Bundhaube ohne Bänder) in weiß.

Die Ausrüstung im Dienst sind ein weißer Gambeson, ein Helm, eine Stangenwaffe, eine Seitenwaffe (meist eine stumpfe Schlagwafe) und ein Buckler. Über dem Gambeson wird die rote Gugel getragen, um die Ordenszugehörigkeit zu kennzeichnen. Gardiennes mit wohlhabenden Verwandten tragen manchmal Knie- und Ellenbogenkacheln. Dies ist aber eine Ausnahme, schwerere Rüstungen sind ungewöhnlich und auch nicht vorgesehen. Der Schutz der Pilgerstraßen bedarf in der Regel keiner teuren Rüstteile.