Kirchenränge

Aus Herzogtum Vexin
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Die Église du Vexin kennt in ihrer Hierarchie nicht viele Ränge, aber diverse unterschiedliche Ämter. Auf dieser Seite findet ihr eine Übersicht über alle Ränge innerhalb der Kirche und eine kurze Beschreibung ihrer Aufgaben. Detaillierte Beschreibungen findet ihr auf separaten Seiten, die im folgenden verlinkt sind.


Die unterschiedlichen Ränge und ihre Stellung in der Kirche

Die Kirchenhierarchie gliedert sich in zwei Zweige: Die monastische, also klösterliche, und die avocatische, also von den avocates kontrollierte. Beide Hierarchien unterstehen dem Conseil d'Église, überschneiden sich abgesehen davon aber nicht. Eine Würdenträgerin der Avocatie könnte zum Beispiel keinem Abt befehlen.

Die monastische Rangfolge

  • Nominelles Oberhaupt der gesamten Kirche ist die Herzogin (oder, falls der Duc unverheiratet ist, die Herzogin Mutter) als Tochter der Heiligen.
  • Faktisch an der Spitze steht das Conseil d'Église, das in allen Fragen, die die gesamte Kirche oder die Theologie betreffen, die höchste Instanz ist.
  • Die Superieures der vier Orden stehen in der Verwaltung der Ordensgeschäfte den Klöstern ihres jeweiligen Ordens vor. Sie setzen zusammen mit der zuständigen Avocate oder Archavocate die Äbtissin oder den Abt ein und haben das letzte Wort in Angelegenheiten, die über das direkte Klosterleben hinaus gehen.
  • Äbtissinnen und Äbte leiten das Klosterleben und verwalten die Einnahmen und Ländereien desselben.
  • Nonnen und Mönche bilden den Hauptteil der monastischen Hierarchie. Sie Beten und Arbeiten zu Ehren der Heiligen Sophie. aus ihren Reihen werden die Klosterämter besetzt, die ihrem Träger aber keine zusätzliche Autorität verleihen (abgesehen von ihrem Wirkungsbereich im Kloster, selbstverständlich).
  • Novizinnen und Novizen sind der Nachwuchs der Kirche, der zur Probe die Regeln der Kirche befolgt. Am Ende des Noviziats stehen die Gelübde und der unwiederbringliche Eintritt in die Kirche.
  • Laienschwestern und Laienbrüder sind die Bediensteten des Klosters, die ebenfalls nach den Ordensregeln leben. Anders als die Novizen streben sie die Gelübde nicht aktiv an.

Die avocatische Rangfolge

  • Nominelles Oberhaupt der gesamten Kirche ist die Herzogin (oder, falls der Duc unverheiratet ist, die Herzogin Mutter) als Tochter der Heiligen.
  • Faktisch an der Spitze steht das Conseil d'Église, das in allen Fragen, die die gesamte Kirche oder die Theologie betreffen, die höchste Instanz ist.
  • Die Archavocates von Beaurain und Epte stehen verwalten ihre Archavocatie und alle kirchlichen Verwaltungsvorgänge unterliegen ihrer Autorität. Jede Archavocatie umfasst drei Avocatien.
  • Die Avocates sind für die Verwaltung jeweils einer Avocatie zuständig. Jede Avocatie umfasst zwei Fiefs, in denen die Seelsorge letztlich in den Händen der Avocates liegt.
  • Die Archdiacresses sind hohe Würdenträgerinnen, die an entscheidenden Positionen der Avocatie mit der Verwaltung betraut sind.
  • Diacresses sind die Verwalterinnen der Avocatie und sind für den täglichen Ablauf aller Aufgaben verantwortlich.
  • Die Priesterinnen bewältigen den Großteil der Seelsorge im Herzogtum, ob in Gemeinden oder Adelshaushalten.
  • Messdienerinnen sind meist junge Priesterinnen, die mit Hilfsaufgaben während einer Messe betraut sind.
  • Novizinnen sind außerhalb der Klöster selten. Nur vielversprechende Anwärterinnen auf das Priesterinnenamt verbringen ihr Noviziat außerhalb der schützenden Klostermauern.

Sonderfälle

  • Sekretäre verlassen das Kloster, um in der weltlichen oder kirchlichen Verwaltung zu arbeiten. In erster Instanz sind sie ihrem direkten Arbeitgeber verpflichtet, sei es Avocate oder Chévalier. Sie sind nicht mehr an ihr Kloster und dessen Strukturen gebunden und unterliegen in allen Zweifelsfällen der zuständigen Avocate.
  • Savantes sind Kirchenmitglieder, die ein Studium an der Université des Arts in Courelle vollendet haben und dadurch entsprechenden Aufgaben zugewiesen wurden (z.B. Lehrer). Für sie gilt im wesentlichen die Regelung für Sekretäre, es sei denn, sie wirken in einem Kloster. Dann gelten sie vom Rang her als Nonne oder Mönch.
  • Die Garantes de la foi unterstehen der Avocate, in deren Avocatie sie stationiert sind, oder der Person, zu deren Schutz sie eingeteilt sind (meist Avocates, Archavocates oder Superieures). Der Orden als ganzes untersteht dem Conseil d'Église.

Novice - Novizinnen und Novizen

Novizinnen und Novizen bilden die unterste Stufe der kirchlichen Hierarchie, die von jeder Person eingenommen wird, die in die Kirche eintritt. Novizen unterwerfen sich den Kirchenregeln, ohne ein bindendes Gelübde abzulegen und können jederzeit entscheiden, die Kirche wieder zu verlassen. Die Dauer des Noviziats ist unterschiedlich und kann an den individuellen Fortschritt der Novizin angepasst werden.

Die meisten Novizen dienen in Klöstern. Es kommt aber auch vor, daß viel versprechende Kandidatinnen direkt von einer Priesterin unterweisen werden.

Hauptartikel: Novizin und Novize

Soeur laïque et Frère laïque - Laienschwester und Laienbruder

Diese Gruppe besteht streng genommen aus den Bediensteten der Klöster und Kirchengüter. Laienschwestern und Laienbrüder verrichten die Arbeiten, für die im Alltag der anderen Kirchenmitglieder keine Zeit bleibt. Sie heizen Öfen an, schlagen Feuerholz oder verstauen Güter. Sie leben zwar nach den Kirchenregeln, insbesondere in den Klöstern, werden aber getrennt von den vollwertigen Brüdern und Schwestern untergebracht.

Manche Laienschwestern oder Laienbrüder legen im Alter das Gelübde ab, um einem Orden als Vollmitglied beizutreten. Dabei ist ein Noviziat keine Voraussetzung, denn die neue Schwester kennt das Kirchenleben bereits.

Hauptartikel: Laienschwester und Laienbruder

Nonne et Moine - Nonne und Mönch

Die Basis des klösterlichen Lebens sind die Nonnen und Mönche, die in den Klöstern des Herzogtums leben. Ihr Leben wird von festen Regeln bestimmt, die jeder im Kloster einzuhalten hat. Dazu gehören Gehorsam, Genügsamkeit und Einhaltung der sophiengefälligen Tugenden. Je nach Orden unterscheiden sich die Regeln, aber der Kern des Klosterlebens besteht aus Oraison (Gebet) und Travail (Arbeit).

Mönche und Nonnen haben ein Gelübde abgelegt, das sie auf Lebenszeit an die Kirche bindet. Bei extremen Verstößen kann jemand ausgestoßen werden, aber ein „Austritt“ ist nicht möglich. Die Klöster sind allerdings ein Orte der Bildung, weswegen Mönche und Nonnen regelmäßig andere Aufgaben bekleiden, wie Sekretär, Professor oder Priesterin.

Hauptartikel: Nonne und Mönch

Klosterämter

Die Klosterämter dienen einzig der Verwaltung eines einzelnen Klosters. Die Autorität eines Amtes bezieht sich immer nur auf den jeweils betroffenen Bereich. Ein Kellermeister kann keine Anweisungen geben, solange es nicht um die Lagerbestände des Klosters geht. Nur Priore und Priorinnen haben eine weitergehende Autorität, da ihnen das geistige Wohl der Gemeinschaft obliegt.

Die Inhaber eines Amtes werden von ihren Schwestern und Brüdern gewählt. Sollten sie ihr Amt nicht zur Zufriedenheit der Gemeinschaft ausüben, kann die Gemeinschaft die Amtsinhaberin auch wieder entlassen. Einzig Abt oder Äbtissin haben ein Vetorecht, das in gut funktionierenden Gemeinschaften eigentlich nicht genutzt wird.

  • Prieure et Prieur - Prior und Priorin: Stellvertreter des Abtes und für die Einhaltung der Ordensregeln verantwortlich. Vertritt die Interessen der Brüder und Schwestern.
  • Celleraire et Cellerair – Kellermeisterin und Kellermeister: Zuständig für die Vorräte und Einkäufe eines Kloster.
  • Refectaire et Refectair – Küchenmeisterin und Küchenmeister: Sorgt für die Verpflegung und die Einhaltung der Speiseregeln.
  • Infirmaire et Infirmair – Krankenpflegerin und Krankenpfleger: Kümmert sich um Kranke und Verletzte. Pflegt auch den Kräutergarten und stellt Medizin her.
  • Cantorice et Cantor – Kantorin und Kantor: Vorsängerin während der Messen und wählt die Musik zu hohen Feiertagen aus.
  • Bibliothécaire – Bibliothekarin und Bibliothekar: Überwacht die Scriptorien und die sorgfältige Lagerung von Büchern und Urkunden.
  • Sacristine et Sacristain – Sakristanin und Sakristan: Sorgt für die Verwahrung von liturgischen Gegenständen sowie des Kirchenschatzes.
  • Maîtresse des Novices et Maître des Novices – Novizenmeisterin und Novizenmeister: Kümmert sich um die Ausbildung und die Sorgen der Novizen.
  • Portiere und Portier – Pförtnerin und Pförtner: Besitzt eine Zelle direkt an der Klosterpforte und überwacht den Zugang zum Kloster.

Hauptartikel: Klosterämter

Abesse et Abbé - Äbtissin und Abt

An der Spitze eines Klosters steht der zuständige Abt oder Äbtissin. Anders als bei den übrigen Klosterämtern, wird dieses Amt durch die Ordensvorsteherin und die zuständige Avocate bestimmt. Äbtissinnen und Äbte fungieren nicht nur als Oberhaupt der Klostergemeinschaft, sondern auch als Grundherren für die Klostergüter und haben daher einen nicht geringen Einfluss auf die lokale (im Falle eine reichen Klosters auch überregionale) Politik.

Im Kloster selbst sind sie eine Art Hirte und für Schutz und Wohlergehen aller Bewohner und Gäste verantwortlich. Auch wenn sie oft spezielle Rechte haben und die Lebensumstände in ihrem Kloster prägen, gelten sie den Nonnen und Mönchen gegenüber als primus inter pares und nicht als übermächtige Führungsfigur.

Hauptartikel: Äbtissin und Abt

Garantes de la Foi

Die Gardiennes unterstehen dem Conseil d'Église und der Avocate, in deren Avocatie sie stationiert sind. Sollten sie zum Schutz einer Person eingesetzt werden, sind sie an deren Weisungen gebunden.

Innerhalb der Garantes de la Foi gibt es keine gesonderten Ränge. Jede Garnison hat eine Premiere Gardienne, die vor Ort die Befehlsgewalt hat und die Garnison verwaltet. Die Aufgaben des täglichen Lebens übernehmen Laienbrüder und Laienschwestern.

Hauptartikel: Garantes de la foi

Servante et Servant – Messdienerin und Messdiener

Messdienerinnen gibt es eigentlich nur in größeren Gemeinden und großen Kathedralen, die zusätzliches Personal durch ihre Einnahmen bezahlen können. Auch nur dort ist dieser Rang permanent. Junge Priesterinnen, die noch keiner eigenen Gemeinde zugeteilt wurden, verrichten in diesem Amt alle notwendigen Aufgaben im Hintergrund, um die Priesterin zu entlasten.

Auf Reisen oder bei spontanen Anlässen können auch Mönche als Messdiener auftreten. Allerdings sind Mönche in dieser Rolle meist nur „Aushilfen“. Nur einige größere Klöster haben dauerhaft Messdienerposten, die von Nonnen und Mönchen gleichermaßen besetzt werden können.

Hauptartikel: Messdienerin und Messdiener

Prêtresse - Priesterin

Priesterinnen sorgen für das geistliche Wohl des Herzogtums. Sie predigen in den Gemeindekirchen, vollführen Taufen, Beerdigungen und andere Riten. Während Mönche und Nonnen die Heilige durch Gebet und Arbeit preisen und die höheren Ränge die Kirche als Organisation unterhalten, haben die Priesterinnen den direktesten Kontakt zur Bevölkerung.

Die Weihe zur Priesterin ist in der Église du Vexin allein Frauen vorbehalten. Damit folgt die Kirche der Heiligen, die nicht nur Beschützerin, sondern auch Mutter war. Alle Ränge ab der Priesterin setzen eine Priesterinnenweihe voraus.

Hauptartikel: Priesterin

Secrétaire - Sekretäre

Nonnen und Mönche, denen es hinter den Klostermauern zu eng wird und die eine gute Ausbildung bekommen haben, werden oft als Schreiber und Sekretäre beschäftigt. Allein in der kirchlichen Verwaltung werden unzählige fähige Personen benötigt, die Einnahmen, Urkunden und das allgemeine Tagesgeschäft protokollieren. Aber auch an größeren Adelshöfen und in der herzoglichen Verwaltung wird immer noch ein großer Teil aller Schreibarbeiten von Mönchen und Nonnen erledigt.

Mönche, die eine Karriere in der Kirche anstreben, haben über diese Verwendung die Möglichkeit, in die höchsten Weihen der Kirche vorzustoßen. Zwar stehen sie ohne Pieterinnenweihe immer noch im Hintergrund, doch sind sie nahe genug an den Entscheidungspositionen, um Einfluss auszuüben.

Hauptartikel: Sekretäre

Savante et Savant – Gelehrte und Gelehrter

Besonders viel versprechender Nachwuchs wird an die Universität in Courelle geschickt. Kehren die studierten Kirchenangehörigen zurück, steht ihnen eine Vielzahl Türen offen. Gelehrte Sekretäre steigen schneller in Vertrauenspositionen auf, studierte Priesterinnen werden eher für hohe Ämter vorgesehen. Sie können auch als Schulmeister in Klöstern, Gemeinden und Adelshäusern fungieren, oder gar an der Université des Arts selbst lehren.

Savantes haben keinen eigenen Rang, als ihre sonstigen kirchlichen Weihen vorgeben, auch wenn sie von der Kirche sehr geschätzt werden.

Hauptartikel: Gelehrte und Gelehrter

Diacresse - Diakonin

Die Diacresses sind der unterste Verwaltungsrang der Bistümer. Sie regeln die täglichen Geschäfte und Fragen der Seelsorge, zum Beispiel die Ernennung neuer Gemeindepriesterinnen oder den Unterhalt von Ländereien und Bauwerken.

Um in diesen Rang aufzusteigen, ist eine Priesterinnenweihe notwendig. Nur wer als Diacresse benannt wird hat die Möglichkeit, irgendwann zur Avocate oder gar Archavocate aufzusteigen.

Hauptartikel: Diacresse

Archdiacresse - Erzdiakonin

Archdiacresses überwachen die Verwaltung und führen Pläne und Aufgaben für die Avocates aus. Die von ihnen direkt übernommenen Aufgaben sind oft finanziell bedeutend (z.B. Kirchenbau) oder politischer bzw. diplomatischer Natur.

Der Rang einer Archdiacresse ist der letzte „normale“ Rang in der Kirchenhierarchie. Alle Ränge über diesem sind politisch bedeutend und können bereits mit dem Adel konkurrieren, was Einfluss und Einnahmen angeht.

Hauptartikel: Archdiacresse

Superieure - Ordensvorsteherin

Die Superieures der vier Orden werden jeweils auf Lebenszeit gewählt. Sie werden nach dem Tod einer Superieure auf einem Ordenskonzil aus der Mitte des Ordens bestimmt. Meist sind sie verdiente und gelehrte Personen.

Die Superieures Sind die oberste Instanz ihres Ordens. Sie haben die Entscheidungsgewalt in allen Fragen der Verwaltung, des Klosterlebens und der Ordensregeln. Sie gehören zum Conseil d'Église und als Pairs zum Parlement. Als wichtigen Würdenträgern der Église du Vexin werden sie von Gardiennes beschützt.

Hauptartikel: Superieure

Avocate - Fürsprecherin

Die Avocates stehen jeweils einer Avocatie vor, die zwei Fiefs umfasst. In dieser Avocatie sind sie die höchste geistliche Instanz. Ihnen sind bestimmte kirchliche Riten vorbehalten. Die Priesterinnenweihe und die Kirchweihe unter anderem, die nur von ihnen durchgeführt werden können.

Die Avocates sind Kirchenfürstinnen und werden als solche von Gardiennes beschützt. Sie verkehren Regelmäßig an den großen Höfen und beeinflussen nicht nur die geistliche, sondern auch die weltliche Politik im Herzogtum. Sie zählen zu den Pairs und haben einen Sitz im Parlement. Sie gehören auch zum Conseil d'Église.

Hauptartikel: Avocate

Archavocate - Erzfürsprecherin

Die Archavocates von Beaurain und Epte sind die höchsten Kirchenfürstinnen im Herzogtum. Sie sind Oberhaupt der avocatischen Hierarchie und als solche die letzte Entscheidungsinstanz in allen Fragen, die nicht Klöster oder die Orden selbst betreffen.

Auch sie werden von Gardiennes beschützt und verkehren regelmäßig bei Hofe. Traditionell ist die Archavocate d'Epte Mitglied der herzoglichen Familie und kann in Ausnahmefällen auch ein Mann sein. Sie zählen zu den Pairs und haben einen Sitz im Parlement. Sie gehören auch zum Conseil d'Église.