Sophienurteil

Aus Herzogtum Vexin
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In-Time:

Das Sophienurteil ist der gerichtliche Zweikampf. Jeder von adligem Blut kann ein Sophienurteil fordern, um eine Gerichtsentscheidung anzufechten. Der eigentliche Fall muss bereits verhandelt und das Urteil gesprochen sein, bevor die Forderung ausgesprochen werden darf.

Da nur Adelige das Sophienurteil fordern können, findet die Forderung meist vor den Seigneursgerichten oder dem Parlement statt, wobei die Fälle im Parlement überwiegen, da Urteile über Leben und Tod eines Adligen nur dort gefällt werden können. Natürlich kann ein Sophienurteil auch dann gefordert werden, wenn die Strafen weit weniger hart ausfallen. Doch ist dies selten und das Gericht kann das Gesuch jederzeit unbegründet ablehnen.

Wenn die Forderung vor Gericht ausgesprochen wurde und das Gericht zugestimmt hat, beginnen die Vorbereitungen. Nach einer vom Gericht festgesetzten Frist treffen die Kontrahenten auf einem eigens geweihten Stück Land zusammen, um vor versammelten Zeugen und kirchlichen Beobachtern (sowie diversen Schaulustigen) den Kampf auszufechten. Keine der beiden Seiten darf einen Stellvertreter benennen. Kläger und Angeklagter müssen selbst in die Schranken treten. Der Kampf wird nach den Regeln eines ritterlichen Zweikampfs geführt, muss aber mit dem Tod eines der Kombattanten enden. Es ist nicht möglich, Gnade zu gewähren. Wer sich weigert, den tödlichen Schlag zu führen, gesteht seine Schuld ein und wird im Anschluss dem Henker übergeben. Der Sieger des Sophienurteils bekommt im vorliegenden Fall Recht. Die Heilige hat den Sieg der gerechten Sache ermöglicht.

Auch Damen können das Sophienurteil für sich einfordern. Allerdings brauchen sie dazu einen Stellvertreter, der den Kampf für sie ausficht. Der Stellvertreter muss einen Schwur vor dem Gericht und der Heiligen Sophie ablegen, dass er freiwillig für die Dame eintritt und keinem Zwang folgt. Eine Lüge in diesem Schwur fordert die Niederlage geradezu heraus: Eine Lüge im Angesicht der Heiligen schmälert die Wahrscheinlichkeit, ihren Beistand zu erringen. Am Tag des Zweikampfs wird die Dame auf einen Richtbock geführt, auf dem sie kniend und im Büßergewand den Ausgang des Kampfes abwartet. Verliert ihr Stellvertreter, wird sie an Ort und Stelle hingerichtet. Gewinnt sie, ist sie frei zu gehen und bekommt ihr Recht zugesprochen.

Out-Time:

Ein Sophienurteil wird niemals nebenbei durchgeführt. Das Ereignis ist so schwerwiegend, dass es im Rahmen einer passenden Veranstaltung durchgeführt werden sollte. Sprecht euch mit der Orga über die Durchführung ab. Seid euch darüber im Klaren, dass eine Niederlage den Charaktertod zur Folge hat! Ist das Sophienurteil einmal gefordert und hat das Gericht zugestimmt, gibt es kein Zurück mehr. Ihr seid gewarnt.

Der genaue Ritus zur Vorbereitung und Durchführung des Sophienurteils wird von uns erarbeitet, sobald wir einen konkreten Anlass haben oder wir etwas Luft in der Orga-Arbeit finden.